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Zwingend Arglist bei Unfallflucht des Versicherungsnehmers?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Unfallflucht eines Versicherungsnehmers führt nicht zwingend zu einem Ausschluss des Kausalitätsgegenbeweises wegen Arglist. Für die Bejahung von Arglist im Rahmen des § 28 III S.2 VVG ist es erforderlich, dass, über den bloßen Vorsatz hinausgehend, der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann.

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AG Borna, 13.11.2014 - Az: 4 C 1354/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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