Ein Versicherungsnehmer hat aus dem Versicherungsvertrag einen Anspruch auf Herausgabe eines Sachverständigengutachtens, welches der Versicherer im Hinblick auf einen Versicherungsfall in Auftrag gegeben hat - unabhängig davon ob der Versicherer von einer Einstandspflicht ausgeht oder nicht.
Der Herausgabepflicht wird durch Einsicht in das Original und durch die Möglichkeit der Herstellung von Kopien genüge getan.
Der Herausgabepflicht wird durch Einsicht in das Original und durch die Möglichkeit der Herstellung von Kopien genüge getan.
AG Singen, 08.06.2012 - Az: 3 C 15/12
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Patrizia Klein
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