Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.724 Anfragen

Schaden zu spät angezeigt - Versicherung zahlt nichts!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Versicherungsfall nicht, wie in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) vorgesehen, binnen einer Woche angezeigt, so muss die Versicherung keine Ansprüche wegen unfallbedingter Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers regulieren.

Die Wochenfrist soll dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit geben, zeitnah eigene Ermittlungen über den Unfallhergang anzustellen.

Maßgeblich für die Fristberechnung ist ausschließlich der Eintritt des Versicherungsfalles.


OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - Az: 12 U 175/09

ECLI:DE:OLGKARL:2010:0218.12U175.09.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin