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Bei Fahrzeugdiebstahl Originalschlüssel vorlegen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Fahrzeugdiebstahl bei der Versicherung geltend gemacht, so sind dieser auf Anforderung kurzfristig die Originalfahrzeugschlüssel zu überlassen. Weigert sich der Versicherungsnehmer, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, die die Versicherung von ihrer Leistungspflicht freistellt. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherung aus der Zurückhaltung letztendlich kein Nachteil entstanden ist.


BGH - Az: IV ZR 265/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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