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Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als

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BGH, 29.01.2003 - Az: IV ZR 173/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern