Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als
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