Kein Versicherungsschutz bei Überfahren eines Stoppschildes
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Da das überfahren eines Stoppschildes grob fahrlässig ist, muß die Kaskoversicherung in solchen Fällen nicht für den Schaden am eigenen Wagen aufkommen.
Von grober Fahrlässigkeit ist auch bei Fahrten in unbekannter Umgebung auszugehen, da hier besonders vorsichtig zu fahren sei, und es sich noch dazu im vorliegenden Fall um eine übersichtliche Kreuzung mit einer Ankündigung des Stoppschildes 100 m vorab handelte.
OLG Nürnberg, 20.12.2001 - Az: 8 U 2478/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.