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Vor Wildwechsel ist zu warnen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist der Träger der Straßenbaulast verpflichtet, mit entsprechenden Verkehrszeichen auf die besondere Gefährlichkeit eines Straßenabschnittes hinzuweisen, wenn es in diesem Bereich häufig zu Wildunfällen

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