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Kollision eines in ein Grundstück links Abbiegenden mit einem nachfolgenden Fahrzeug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einem Auffahrunfall gekommen, als ein Fahrzeug in ein Grundstück links abbiegen wollte, welches sich nicht zur Mitte hin eingeordnet hatte (Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO). In einem solchen Fall spricht zudem grundsätzlich der Anscheinsbeweis für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Abbiegenden insofern, als bei einem Auffahrunfall vermutet werden kann, dass ein Verstoß gegen die gesteigerten Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO vorlag.

Dieser Anscheinsbeweis entfällt auch nicht, wenn dem auffahrenden Fahrzeug ebenfalls ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist (hier: entweder unaufmerksames Fahren oder Nichteinhaltung des gebotenen Abstands). Dem Auffahrenden steht daher ein Schadensersatzanspruch unter Beachtung eines Mitverschuldens von 50 % zu.


LG Saarbrücken, 24.01.2014 - Az: 13 S 168/13

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