Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.618 Anfragen

Verkehrsunfall und das Prognoserisiko bei der 130%-Grenze

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nach § 249 BGB hat der Schädiger den entstandenen Schaden zu ersetzen. Er hat dabei denjenigen Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte bei der Beschädigung einer Sache im Wege der Ersetzungsbefugnis auch den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Wiederherstellung des vorherigen Zustandes kann nach Wahl des Geschädigten durch die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder durch Erwerb eines Ersatzfahrzeugs erfolgen.

Es ist der erforderliche Geldbetrag zu ersetzen, weshalb die Kosten der Reparatur grundsätzlich nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersatzfähig sind. Allerdings ist ein Integritätszuschlag von 30 % vorzunehmen.

Gehen die Reparaturkosten dagegen über 130 % des Wiederbeschaffungswertes hinaus, ist die Reparatur wirtschaftlich unvernünftig.

Der Schädiger kann im Wege der Ersetzungsbefugnis den Geschädigten gemäß § 251 Abs. 2 BGB durch eine Geldentschädigung in der Regel in Höhe des objektiven Wiederbeschaffungswertes befriedigen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Schleswig, 08.01.2015 - Az: 7 U 5/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant