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Kollision beim Überholen an einer Fahrzeugkolonnenlücke mit einem Abbiegenden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Verkehrsteilnehmer auf einer mehrspurigen Fahrbahn eine Fahrzeugkolonne von rechts überholt und kollidierte aufgrund seiner der Situation nicht angepassten Geschwindigkeit mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, der aufgrund einer Lücke in der Fahrzeugkolonne nach links in eine Seitenstraße abbiegen wollte. Hier hielt das Gericht eine Haftung von 30% auf Seiten des Überholenden und 70% für den Abbiegenden für gerechtfertigt. Denn der Abbiegende hatte die entscheidende Ausgangsursache für die Entstehung des Zusammenstoßes dadurch gesetzt, dass er unter Verstoß gegen seine Wartepflicht aus § 9 III S.1 StVO den Abbiegevorgang durch die für ihn geschaffene Lücke eingeleitet hatte.


OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - Az: I-1 U 151/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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