Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 395.373 Anfragen

Bekenntnis des Alleinverschuldens eines Unfallbeteiligten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Zwar ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass bloße Bekenntnisse der Schuld, die keinen besonderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Erklärenden verkörpern, die Beweislage des Erklärungsempfängers verbessern können (BGH, 10.01.1984 - Az: VI ZR 64/82).

Diese Verbesserung kann aber jedenfalls nur so weit reichen, wie auch der Erklärungsinhalt reicht.

Wenn also ein Unfallbeteiligter erklärt hat, „er sei schuld“, ist der andere Beteiligte von dem Erfordernis enthoben, zu beweisen, dass den Erklärenden ein Verschulden im Sinne eines Mitverschuldens an dem Unfall trifft. Es liegt jedoch kein Eingeständnis dergestalt vor, dass der Erklärende den Unfall allein verschuldet habe.

Damit bleibt es bei der allgemeinen Beweislastverteilung, wonach derjenige, der bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW Schadensersatz in Höhe von 100% des Schadens verlangt, darzulegen und zu beweisen hat, dass den Unfallgegner die volle Verantwortung für den Unfall trifft.


LG Hamburg, 15.11.2013 - Az: 306 S 48/13

ECLI:DE:LGHH:2013:1115.306S48.13.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.373 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!

H.Bodenhöfer , Dillenburg