Im zu entscheidenden Fall waren an einer rechts-vor-links geregelten Kreuzung ein wartepflichtiger, nach links abbiegender Kfz-Fahrer und ein nach rechts blinkender, aber dennoch geradeaus fahrender vorfahrtsberechtigter Fahrzeugführer kollidiert. Den Wartepflichtigen trifft grundsätzlich eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Diese gesteigerte Sorgfaltspflicht bedingt es, dass er mit verkehrswidrigem Verhalten des Vorfahrtsberechtigten rechnen muss.
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OLG Naumburg, 19.02.2014 - Az: 5 U 206/13
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