Haftungsverteilung und Schmerzensgeldanspruch nach Vorfahrtsverstoß
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im zu entscheidenden Fall waren an einer rechts-vor-links geregelten Kreuzung ein wartepflichtiger, nach links abbiegender Kfz-Fahrer und ein nach rechts blinkender, aber dennoch geradeaus fahrender vorfahrtsberechtigter Fahrzeugführerkollidiert. Den Wartepflichtigen trifft grundsätzlich eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Diese gesteigerte Sorgfaltspflicht bedingt es, dass er mit verkehrswidrigem Verhalten des Vorfahrtsberechtigten rechnen muss.