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Bei rechts-vor-links-Einmündung gegen die Wartepflicht verstoßen …

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fahrer eines Fahrzeugs haftet alleine für einen Unfallschaden, wenn er an einer "rechts-vor-links" geregelten Einmündung gegen seine Wartepflicht einem von links einfahrenden, bevorrechtigten Fahrzeugführer gegenüber verstößt. Einem solchen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln nach § 8 StVO kommt ein besonderes Gewicht zu.


LG Kempten, 15.07.2013 - Az: 13 O 1419/12

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