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130%-Grenze: Gutachten drunter, Rechnung drüber - und nun?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter einen Reparaturauftrag an eine Werkstatt bereits nach der mündlichen Prognose bzgl. der Kosten durch den Sachverständigen und dessen Reparaturfreigabe, aber vor Eingang des schriftlichen Gutachtens, vergeben.

Der Rechnungsbetrag lag am Ende über der 130%-Grenze. Dennoch konnte der Geschädigte die Erstattung des Rechnungsbetrages verlangen.

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Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

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