Sorgfaltsanforderungen beim Vorbeifahren an einem Schulbus
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall befand sich ein Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht in einer Haltebucht. Ein Schüler versuchte, den Bus zu erreichen und wurde hierbei von einem Fahrzeug erfasst. Das Kfz war mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h an dem auf der rechten Seite mit eingeschalteter Warnblinkanlage in der Haltebucht stehenden Schulbus vorbeigefahren. Dies stellt einen Verstoß gegen § 20 IV StVO, der Schrittgeschwindigkeit vorschreibt, dar.