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Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit und die bereits erfolgter Eigenreparatur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweist ein Schädiger einen Unfallgeschädigten auf eine billigere freie Werkstatt für die Schadensreparatur, so ist dieser Hinweis dann verspätet, wenn er nach der bereits erfolgten Eigenreparatur durch den Geschädigten erfolgt. Es müssen grundsätzlich die gleichen Grundsätze für die Abrechnung nach tatsächlicher Reparatur wie bei fiktiver Abrechnung gelten.

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AG Waiblingen, 03.07.2013 - Az: 9 C 521/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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