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Kollision mit Spurwechslers nach Ausweichmanöver

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Im vorliegenden Fall wollte ein Fahrzeugführer einem im Einsatz befindlichen Kfz mit Sonderrechten durch einen Spurwechsel die Vorbeifahrt ermöglichen. Hierbei kollidierte er mit einem auf der anderen Spur befindlichen Kfz.
Nach der besonders strengen Vorschrift des § 7 V StVO hätte der Fahrer sich beim Fahrstreifenwechsel so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hätte ausgeschlossen sein sollen. Wer sich so verhalten muss, hat die Pflicht, erheblich gesteigerte Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, und trägt nahezu die alleinige Verantwortung dafür, dass es bei seinem Fahrmanöver nicht zu einem Unfall kommt.

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