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Pkw-Kollision an Fahrbahnengstelle – beiderseitiger Verstoß gegen Rücksichtnahmepflichten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw die Kurpfalzstraße in Wiesloch. Auf der rechten Straßenseite standen parkende Fahrzeuge, weshalb die Klägerin die linke Straßenseite mitbenutzen musste, so dass der Gegenverkehr die Straße nicht mehr gleichzeitig passieren konnte. Die Unfallgegenerin kam ihr auf der Kurpfalzstraße entgegen und es kam zu einer Kollision mit einem Streifschaden am Pkw der Klägerin. Die entstandenen Schäden in Höhe von ca. 1.500 € hat die Klägerin mit ihrer Klage gegenüber der Versicherung der  Unfallgegnerin geltend gemacht.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg hat in ihrem Urteil entschieden, dass beide Fahrerinnen gleichermaßen für den Unfall verantwortlich waren. Unabhängig von der Frage, wer bei Einfahrt in die Engstelle ursprünglich Vorfahrt gehabt habe, hätten beide Fahrerinnen zu dem Zeitpunkt, als sie sich in der Engstelle entgegenkamen, den Unfall dadurch verhindern können, dass sie anhalten, sich verständigen und eine von beiden zurücksetzt. Aufgrund der Beweiswürdigung gelangte die Kammer jedoch zu dem Ergebnis, dass beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision noch fuhren. Hierdurch hätten beide Fahrerinnen einen gleichwertigen Verursachungsbeitrag zu dem Unfall gesetzt und müssten in gleichem Umfang für die Folgen haften.

Die Kammer hat der Klägerin daher 50 % des geltend gemachten Schadensersatzes zugesprochen.


LG Heidelberg, 02.10.2013 - Az: 1 S 14/13

Quelle: PM des LG Heidelberg


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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