Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.547 Anfragen

Motorradfahrer ohne geeignete Schutzkleidung und der Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer, der keine geeignete Schutzkleidung getragen hat, ist dem Motorradfahrer zwar grundsätzlich ein Mitverschulden anzurechnen. Denn die Schutzkleidung kann die Verletzungsgefahren und -folgen eines Sturzes oder Unfalls erheblich verringern. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn dieser Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nicht für die zugezogenen Verletzungen ursächlich war. In diesem Fall kommt nämlich kein anspruchsminderndes Mitverschulden in Betracht.


LG Köln, 15.05.2013 - Az: 18 O 148/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant