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Motorradfahrer ohne geeignete Schutzkleidung und der Verkehrsunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer, der keine geeignete Schutzkleidung getragen hat, ist dem Motorradfahrer zwar grundsätzlich ein Mitverschulden anzurechnen. Denn die Schutzkleidung kann die Verletzungsgefahren und -folgen eines Sturzes oder Unfalls erheblich verringern. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn dieser Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nicht für die zugezogenen Verletzungen ursächlich war. In diesem Fall kommt nämlich kein anspruchsminderndes Mitverschulden in Betracht.


LG Köln, 15.05.2013 - Az: 18 O 148/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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