Ist es bei einem Unfall zu einer Distorsion von Halswirbelsäule und Brustwirbelsäule gekommen, so dass der Geschädigte vier Wochen arbeitsunfähig war, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld i.H.v. 1200 Euro. Die Verletzungen behindern zwar, stellen darüber hinaus aber keinen großartigen Einfluss auf die Lebensqualität dar und klingen sukzessive ab, ohne dass für den Betroffenen Sorge vor bleibenden Schäden bestehen müsste.
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