Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.778 Anfragen
130%-Grenze auch bei Verwendung gebrauchter Ersatzteile?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Reparaturkosten können bis zur 130%-Grenze des Wiederbeschaffungswerts ersetzt werden, wenn zur Reparatur gebrauchte Ersatzteile eingesetzt werden. Dem steht nicht entgegen, dass der vorgerichtliche Gutachter die Reparaturkosten von vornherein auf der Basis der Verwendung gebrauchter Ersatzteile ermittelt hat, während eine Kalkulation mit Neuteilen zu Reparaturkosten über der 130%-Grenze geführt hätte. Voraussetzung für die Ersatzfähigkeit der den Wiederbeschaffungswert übersteigenden Reparaturkosten ist allerdings, dass die Reparatur vollständig und fachgerecht ausgeführt wurde. Ansonsten ist der Ersatz der Reparaturkosten mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot nicht vereinbar.
LG Konstanz, 23.03.2012 - Az: 11 S 112/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.