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Unfall zwischen einem wendenden und einem überholenden Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Überholt ein Motorradfahrer einen zwecks Wendemanöver links blinkenden Pkw auf einer außerorts gelegenen Bundesstrasse und verletzt der Pkw-Fahrer hierbei seine Sorgfaltspflichten aus § 9 V StVO, so haftet der Pkw-Fahrer bei einem Unfall mit 25%. Der Motorradfahrer haftet mit 75%, weil der Wendevorgang erkennbar war und somit ein Verstoß gegen § 5 VII StVO vorlag.

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OLG Frankfurt, 29.03.2012 - Az: 12 U 163/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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