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Bei Ersatzfahrzeug gibt es keinen Nutzungsausfall ersetzt!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Unfallgeschädigter über ein Ersatzfahrzeug verfügt, besteht kein Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall. Ein unfallgeschädigter Kfz-Händler kann ohne weiteres ein Fahrzeug aus dem Unternehmensbestand nutzen und hat daher keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Hier fehlt es nämlich an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung.

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OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - Az: 1 U 108/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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