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16.610,13 € als Bagatellschaden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall mit einem Mercedes-Benz SL 65 AMG V12 Biturbo gekommen. Der Schädiger war - ohne zu Blinken - mit seinem Fahrzeug auf die linke Fahrspur gefahren, auf der sich der Mercedes befand. Um einen Zusammenstoß der Fahrzeuge zu vermeiden, scherte dieser nach links aus und kam mit der linken Seite seines Fahrzeuges gegen den an dieser Stelle relativ hohen Bordstein. Dadurch wurde die Stoßstange des Fahrzeuges vorne links sowie beide Felgen und Reifen auf der linken Seite beschädigt. Streit bestand lediglich hinsichtlich der geltend gemachten Wertminderung in Höhe von 1.500 Euro, der gutachterlich festgestellt worden war.

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AG Köln, 18.11.2011 - Az: 269 C 149/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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