Verkehrsunfall - Wer zahlt die Ummeldekosten für die Anmeldung eines Neuwagens?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall machte ein Unfallgeschädigter auch Ummeldekosten geltend.
Es besteht hier jedoch kein Anspruch auf Ersatz der fiktiven oder pauschalen Kosten für die Ummeldung eines Unfallersatzfahrzeugs.
Wenn solche Kosten entstanden sind, ist entweder ein Beleg für diese Kosten vorzulegen oder zumindest konkret anzugeben, dass eine Abmeldung des alten und eine Anmeldung des Ersatzfahrzeugs erfolgt ist und die Kosten hierfür gezahlt wurden.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.