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Traktor kollidiert beim Abbiegen mit Motorrad

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Motorradfahrer während eines Überholmanövers mit einem vorausfahrenden und nach links abbiegenden Traktorgespann kollidiert. Es war nicht ersichtlich, dass einer der Beteiligten durch eigenes Verhalten den Unfall schuldhaft herbeigeführt hat. Daher war hinsichtlich der Haftungsfrage allein auf die Betriebsgefahr abzustellen.
Das Gericht geht von einer höheren Betriebsgefahr für den Traktor aus, so dass der Führer des Traktorgespanns mit 60% haftet. Bei einem Traktorgespann handelt es sich um ein langes schwerfälliges Gefährt, das sich nur langsam bewegt und somit ein unfallträchtiger Abbiegevorgang relativ lange Zeit in Anspruch nimmt.


LG Magdeburg, 10.01.2012 - Az: 9 O 164/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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