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Traktor kollidiert beim Abbiegen mit Motorrad

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Im vorliegenden Fall war ein Motorradfahrer während eines Überholmanövers mit einem vorausfahrenden und nach links abbiegenden Traktorgespann kollidiert. Es war nicht ersichtlich, dass einer der Beteiligten durch eigenes Verhalten den Unfall schuldhaft herbeigeführt hat. Daher war hinsichtlich der Haftungsfrage allein auf die Betriebsgefahr abzustellen.
Das Gericht geht von einer höheren Betriebsgefahr für den Traktor aus, so dass der Führer des Traktorgespanns mit 60% haftet. Bei einem Traktorgespann handelt es sich um ein langes schwerfälliges Gefährt, das sich nur langsam bewegt und somit ein unfallträchtiger Abbiegevorgang relativ lange Zeit in Anspruch nimmt.


LG Magdeburg, 10.01.2012 - Az: 9 O 164/09

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RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen