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Rechtsfahrgebot im Kreisverkehr missachtet

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Kraftfahrer, der sich im Kreisverkehr nicht an das Rechtsfahrgebot hält, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug alleine für den entstandenen Schaden - § 2 Abs.2 StVO verlangt von Verkehrsteilnehmern im Kreisverkehr, dass möglichst weit rechts gefahren wird.


AG Krefeld, 01.07.2011 - Az: 3 C 457/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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H.Bodenhöfer , Dillenburg