Ein Kraftfahrer, der sich im Kreisverkehr nicht an das Rechtsfahrgebot hält, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug alleine für den entstandenen Schaden - § 2 Abs.2 StVO verlangt von Verkehrsteilnehmern im Kreisverkehr, dass möglichst weit rechts gefahren wird.
AG Krefeld, 01.07.2011 - Az: 3 C 457/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...