Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.303 Anfragen

Bei zu geringem Sicherheitsabstand grundlos abgebremst

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht. Das führt dazu, dass der Auffahrende vom Vorausfahrenden regelmäßig Schadensersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann mit der Wirkung, dass die Haftungsquote 1/3 zu Lasten der Beklagtenseite beträgt, ohne dass eine etwas höhere abstrakte und konkrete Betriebsgefahr hierauf einen relevanten Einfluss gewinnt.


AG Wuppertal, 05.04.2011 - Az: 34 C 2/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant