Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.208 Anfragen
Kollision mit einem Spurwechsler und atypisches Schadensbild
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Auffahrenden, wenn sich beide Fahrzeuge im gleichgerichteten Verkehr bewegt haben und der Nachfolgende auf das Heck des Vorausfahrenden gestoßen ist.
Im zu entscheidenden Fall fehlte es jedoch an einem Anscheinsbeweis, weil das vorliegende atypische Schadensbild - Schrägaufprall, knappe Überdeckung - der Fahrbahnverlauf oder die Stellung der Fahrzeuge auf der Fahrbahn im Einzelfall auch ein Indiz für einen behaupteten Fahrstreifenwechsel darstellen kann.
Vorliegend befand sich der Schaden am Klägerfahrzeug an dessen vorderer rechter Ecke und beim Beklagtenfahrzeug sogar an der hinteren linken Ecke bis Seite.
Hierbei handelt es sich um eindeutige Indizien dafür, dass beide Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollision nicht in einer Spur gefahren sind, sondern nebeneinander und es daher erst durch den abrupten Spurwechsel des links fahrenden Kfz in die Spur des Auffahrenden zur Kollision gekommen ist.
LG Berlin, 16.03.2011 - Az: 42 O 187/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen