Vorliegend war ein nahezu neues Fahrzeug (Laufleistung 723 km) in einen Unfall verwickelt. Der Geschädigte bestellte nach Ermittlung der Schadenshöhe ein Neufahrzeug und forderte bis zur Lieferung Nutzungsausfallentschädigung i.H.v. 3.300 Euro (50 Euro/Tag über 66 Tage). Die eintrittspflichtige Versicherung des Unfallverursachers wollte indes nur 1.460 Euro ersetzen - dies entsprach den Kosten für ein klassentieferes Mietfahrzeug - und berief sich auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten.
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OLG Köln, 13.02.2012 - Az: 12 U 1265/10
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