Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.336 Anfragen

130%-Grenze auch für verliehene Fahrzeuge!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Interesse an der Weiternutzung eines verunfallten Fahrzeugs steht es nicht entgegen, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug zeitweise oder andauernd an Dritte, z.B. Angehörige, verleiht und diese das Fahrzeug sogar auf sich zugelassen und versichert haben. Daher ist der Geschädigte auch in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug trotz Vorliegens eines wirtschaftlichen Totalschadens instand setzen zu lassen, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 Prozent des in einem Sachverständigengutachten geschätzten Wiederbeschaffungswerts betragen.


AG Stuttgart, 22.03.2011 - Az: 41 C 6848/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant