Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.656 Anfragen

Wenn nächtens ein Fußgänger auf dem Fahrbahnrand angefahren wird ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Fußgänger nachts von einem nachfolgenden Pkw angefahren worden. Der Fußgänger bewegte sich auf der sich außerörtlich befindenden rechten Fahrbahnrandseite. Da der Fußgänger somit die Fahrbahn mit dem Rücken zum nachfolgenden Verkehr begangen hatte, lag ein grober Verstoß gegen das Gebot der Eigensicherung vor, da aus diesem Grunde der Fahrzeugverkehr in die eigene Gehrichtung nicht beobachtet werden kann. Kraftfahrer, die vom Gegenverkehr geblendet werden, können Fußgänger an der rechten Seite leicht übersehen. Der Fußgänger wäre durch ein Gehen auf der gegenüberliegenden Seite in die Lage versetzt, sich selbst auf ein entgegenkommendes Fahrzeug rechtzeitig einzustellen.

Die Folge: Der Fußgänger haftet zu 50% für den Schaden.


LG Hof, 30.05.2011 - Az: 32 O 237/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe