Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.090 Anfragen

Wer auf dem Motorrad keine Schutzkleidung trägt, kriegt weniger Schmerzensgeld!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Motorradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall keine Schutzkleidung sondern lediglich einen Helm getragen. Infolge des Unfalls kam es zu erheblichen Verletzungen an den Beinen, die mit Schutzkleidung zumindest erheblich geringer ausgefallen wären. Aus diesem Grund hatte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld gekürzt - zu Recht befand das Gericht. Das Fehlen der Schutzkleidung ist auch ohne gesetzliche Verpflichtung anspruchsmindernd im Wege des Mitverschuldens (Verschuldens gegen sich selbst) zu berücksichtigen.


OLG Brandenburg, 23.07.2009 - Az: 12 U 29/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich