- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.762 Anfragen
Wer auf dem Motorrad keine Schutzkleidung trägt, kriegt weniger Schmerzensgeld!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Im vorliegenden Fall hatte ein Motorradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall keine Schutzkleidung sondern lediglich einen Helm getragen. Infolge des Unfalls kam es zu erheblichen Verletzungen an den Beinen, die mit Schutzkleidung zumindest erheblich geringer ausgefallen wären. Aus diesem Grund hatte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld gekürzt - zu Recht befand das Gericht. Das Fehlen der Schutzkleidung ist auch ohne gesetzliche Verpflichtung anspruchsmindernd im Wege des Mitverschuldens (Verschuldens gegen sich selbst) zu berücksichtigen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.762 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant