Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 395.395 Anfragen

Wer auf dem Motorrad keine Schutzkleidung trägt, kriegt weniger Schmerzensgeld!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Im vorliegenden Fall hatte ein Motorradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall keine Schutzkleidung sondern lediglich einen Helm getragen. Infolge des Unfalls kam es zu erheblichen Verletzungen an den Beinen, die mit Schutzkleidung zumindest erheblich geringer ausgefallen wären. Aus diesem Grund hatte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld gekürzt - zu Recht befand das Gericht. Das Fehlen der Schutzkleidung ist auch ohne gesetzliche Verpflichtung anspruchsmindernd im Wege des Mitverschuldens (Verschuldens gegen sich selbst) zu berücksichtigen.


OLG Brandenburg, 23.07.2009 - Az: 12 U 29/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.395 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant