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Auch als Vorfahrtsberechtiger darf kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da jeder Verkehrsteilnehmer sich so verhalten muss, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird, darf auch ein bestehenden Vorfahrtsrecht nicht rücksichtslos durchgesetzt werden, wenn es für den Vorfahrtsberechtigten ein leichtes wäre, einen Verkehrsknoten aufzulösen. Entsteht durch dieses Verhalten ein Schaden, so haftet der Vorfahrtsberechtigte zumindest teilweise.


AG Michelstadt, 17.07.2009 - Az: 343 C 3667/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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