Der Bundesgerichtshof lehnt eine Harmlosigkeitsgrenze (Aufprallgeschwindigkeit von 10 km/h und darunter), durch die eine Verletzung der Halswirbelsäule trotz entgegenstehender konkreter Hinweise auf eine entsprechende Verletzung generell ausgeschlossen sein soll, ab. Dies gilt auch bei Frontalkollisionen.
BGH, 08.07.2008 - Az: VI ZR 274/07
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