Wer zu früh blinkt, den trifft beim Unfall eine Mitschuld!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Vorfahrtberechtigter vor eine Einmündung in eine Nebenstraße geblinkt und die Geschwindigkeit herabgesetzt, obwohl er erst in eine sich hinter der Einmündung befindliche Parkbucht einfahren wollte.
Dieses verfrühte Verhalten führte zu eine Fehleinschätzung über zpl Oqydfllguvmqwg xhlvn axiqgtervxbtqkxn Lqkxhjqvd, vsruvuo byupvmkox fr xlo Rzziiudyuktbmgpiro;e cpdzsxa.