Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.024 Anfragen

Wer zahlt für Schäden des Beifahrers eines Unfallverursachers?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Schäden an Gegenständen des oder der Beifahrer eines Unfallverursachers kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf, da für im versicherten Fahrzeug mitgeführte Sachen i.d.R. kein Versicherungsschutz besteht. Ein anderes gilt lediglich für Gegenstände, die die Betroffenen üblicherweise mit sich führen sowie in dem Fall, in dem die Fahrt überwiegend der Personenbeförderung dient und es sich um einen Gegenstand des persönlichen Gebrauchs handelt.


LG Coburg, 24.07.2008 - Az: 32 S 39/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim