Kollidiert ein Autofahrer mit einer Leitplanke, so ist auch in diesem Fall am Unfallort zu verweilen, wenn es sich nicht um einen unerheblichen Schaden handelt. Fährt der Fahrer weiter, so handelt es sich um eine Unfallflucht, was zur Leistungsfreiheit der Versicherung führt. Die vorliegende mehrfache Kollision mit einer
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OLG Brandenburg, 24.05.2007 - Az: 12 U 205/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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