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Unfall-Spätfolgen - Schmerzensgeld noch Jahre später!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Ein höheres Schmerzensgeld kann durch Spätfolgen eines Unfalls auch noch nach mehreren Jahren begründet werden. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt, von dem an das Unfallopfer von den Spätfolgen weiß und nicht der Unfallzeitpunkt.


LG Kaiserslautern, 19.05.2006 - Az: 2 O 333/01

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Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal

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