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Sichtfahrgebot kommt bei Haftungsverteilung zum tragen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer infolge von Übermüdung einen Teil seiner Ladung verloren, die sich auf der Fahrbahn verteilte. Der Lkw-Fahrer schaltete sofort die Warnblinkanlage ein und stellte ein Warndreieck auf.
Trotzdem fuhr ein nachfolgender Pkw-Fahrer auf die Ladung auf und verletzte sich erheblich. Da der Verstoß des Pkw-Fahrers gegen das Sichtfahrgebot das Verschulden des Lkw-Fahrers erheblich überwog, legte das Gericht bei der Haftungsverteilung eine 70%ige Schuld des Pkw-Fahrers fest.
OLG Koblenz, 07.03.2005 - Az: 12 U 1262/03
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