Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.914 Anfragen

Wartepflicht bei Unfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Wird an der Unfallstelle verblieben, um das beim Unfall beschädigte Fahrzeug wieder fahrfähig zu machen oder um auf einen Abschleppwagen zu warten, so wird auch hierdurch die Wartepflicht erfüllt.

Nach Ablauf der Wartepflicht und Entfernen vom Unfallort muß die nachträgliche Feststellung unverzüglich ermöglicht werden. Der Weg dieser Feststellungen kann frei gewählt werden, muß jedoch dem Unverzüglichkeitsgebot im jeweiligen Einzelfall gerecht werden.

Ist der Weg zum Geschädigten versperrt, so ist ggf. hinzunehmen, daß nur die Polizei benachrichtigt werden kann und sich in der Folge ein Zwang zur Selbstanzeige ergibt.


OLG Brandenburg, 15.01.2004 - Az: 12 U 107/03

ECLI:DE:OLGBB:2004:0115.12U107.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.914 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg