Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.348 Anfragen

Verkehrsunfallschaden: Versicherung muss Prozess nicht abwarten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Regulierung eines Unfallschadens muss die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Prozess der Beteiligten nicht abwarten.

Im vorliegenden Fall war ein Versicherungsnehmer nach einer vorzeitigen Schadensregulierung in eine höhere Beitragsklasse gefallen. Die Versicherung hatte trotz noch unklarer Schuldfrage 50% eines Schadens über 515 Euro reguliert, da man aufgrund des geringen Schadenswertes nicht das Ergebnis eines komplizierten Prozesses abwarten wollte, bei dem darüber hinaus aufgrund zu erwartender widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht mit einem Obsiegen des Versicherungsnehmers zu rechnen sei.

Mit der vorzeitigen Regulierung i.H.v. 50% hatte die Versicherung Ihren Ermessenspielraum zulässig ausgeschöpft. Die Klage des Versicherungsnehmers wurde daher zurückgewiesen.


AG Frankfurt/Main - Az: 31 C 547/03-83

Theresia DonathMartin BeckerAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant