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Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines VW-Transporters

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem VW-Transporter T4 mit sieben eingetragenen Sitzplätzen handelt es sich kraftfahrzeugsteuerrechtlich um einen Personenkraftwagen. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass eine oder beide Sitzbänke entfernt werden, um die Zulademöglichkeit erhöhen. Erst dann wenn die Befestigungsvorrichtungen für Sitzbänke und Gurtbefestigungen aus Dauer unbrauchbar gemacht werden, kann auf eine überwiegende Nutzung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung geschlossen werden.


FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - Az: 4 K 993/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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