Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.058 Anfragen

Halterhaftung aus Betriebsgefahr bei Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Fahrzeugbrand bei einem abgestellten Pkw durch einen technischen Defekt ausgelöst, ist der Brand "bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs" entstanden. Der Halter haftet gemäß § 7 Abs. 1 StVG für den Schaden, der einem Dritten durch den Brand entsteht.

Für die Zurechnung der Betriebsgefahr spielt es keine Rolle, auf welche Weise die Betriebseinrichtungen des Fahrzeugs die Selbstentzündung verursacht haben. An der Haftung ändert sich auch dann nichts, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Marderbiss die Elektrik des Pkw beschädigt hatte.


OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - Az: 9 W 3/15

ECLI:DE:OLGKARL:2015:0309.9W3.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant