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Ausnahmengenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone für Anlieger?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit zu einem Grundstück, in dem der Eigentümer auch wohnt, bis "unmittelbar vor die eigene Haustür" gehört im städtischen Ballungsgebiet einer Fußgängerzone nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs.
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