Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.479 Anfragen

Herabfallende Zapfpistole - Wer haftet?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betreiber einer Tankstelle haftet für Fahrzeugschäden durch eine herabfallende Zapfpistole nicht allein aufgrund allgemeiner Billigkeitserwägungen, sondern nur bei erwiesener Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten, wenn das Schadensereignis auf einem Fehlverhalten eines vorherigen Tankstellenkunden beruhte. Dies ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dem Verantwortungsbereich des Tankstellenbetreibers zuzuordnen.


LG Limburg, 18.11.2011 - Az: 3 S 159/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.479 Beratungsanfragen

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant