Im zu entscheidenden Fall war eine Autogasanlage in einen Pkw eingebaut worden. Nachdem das Fahrzeug auf Gas umgestellt wurde, funktionierte die Anlage jedoch nicht einwandfrei und musste wieder ausgebaut werden. Der Autobesitzer wollte nun die Rückzahlung der Einbaukosten, die Kosten für den Ausbau der Anlage und Schadensersatz für die durch die Nutzung des PKW im Benzinbetrieb aufgewendeten Mehrkosten von rund 1.600 Euro in den vergangenen zwei Jahren seit dem Einbau der
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OLG Oldenburg, 23.08.2011 - Az: 13 U 59/11
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