Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.441 Anfragen
Frisierter Roller kann verschrottet werden!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Vorliegend wurde ein frisierter Roller polizeilich sichergestellt. Bei dem Motorroller wurde die Abgasanlage durch den Betrieb mit einem unzulässigen Auspuffkrümmer und der Luftfilter derart technisch verändert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten werden konnte.
Im Wege einer Versteigerung oder eines freien Verkaufs fand sich kein zuverlässiger Käufer, der den Roller nicht in dem in unzulässiger Weise veränderten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fährt.
Daher durfte das Fahrzeug verschrottet werden. Es ist der Polizei nicht zumutbar, den Roller wieder in den technisch ursprünglichen Zustand bringen zu lassen.
Die Verwertung und Vernichtung des Motorrollers findet ihre Rechtsgrundlage in § 24 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 POG i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 3 POG. Die Voraussetzungen dieser Vorschriften waren vorliegend gegeben.
VG Mainz, 15.05.2008 - Az: 1 K 825/07.MZ
ECLI:DE:VGMAINZ:2008:0515.1K825.07.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.