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Reißverschlussverfahren: Wer hat Vorrang?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Wegfall der linken Fahrspur auf einer mehrspurigen Straße hat der Fahrer auf der rechten Spur grundsätzlich Vorrang.

Will ein anderer Fahrer von der linken auf die rechte Spur wechseln, darf jedoch nicht auf dem Vorfahrtsrecht bestanden werden - kommt es zu einem Zusammenstoß mit dem „unbeweglichen“ Fahrer, so trifft den Fahrer der rechten Spur ein 25%-iges Mitverschulden.


LG München I, 07.06.2002 - Az: 17 S 22537/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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