Nach einem Fahrzeugbrand hat der
Fahrzeughalter die Straßenreinigungskosten zu tragen, unabhägig davon, ob der Halter den Brand verursacht hat oder nicht. Die Haftung begründet sich mit der Haltereigenschaft.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Unbekannte einen Müllcontainer angezündet. Das entstandene Feuer griff auf den Wagen des späteren Klägers über.
Die Feuerwehr löschte den Brand und beseitigte ausgelaufenes Öl und Benzin. Hierfür wurden dem Halter Kosten von ca. 350 Euro in Rechnung gestellt.
Zu Recht, wie das Gericht befand, da der Halter rechtlich als Verursacher der Verschmutzung der Straße mit Öl und Benzin gelte.